YOU FM AGB

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel werden die folgenden Teilnahmebedingungen für die Programmaktion "YOU FM Wer weiß fast alles? Schlau zum TV" vom 29.01.2024 bis 01.03.2024 akzeptiert:

1. Die Teilnehmer*innen müssen das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

2. Der Gewinn beinhaltet einen Grundig Vision 8+ London 55 CQA 8490

3. Spielgestaltung: Sobald On Air der Aufruf für die nächste Spielrunde erfolgt ist, können die Teilnehmer*innen unter der Telefonnummer 01716 55 30 40 anrufen. Der/die Anrufer/in, der/die daraufhin live in die laufende Sendung geschaltet wird, darf spielen. Die Kandidatin/der Kandidat bekommt 5 Quizfragen gestellt, die im Schwierigkeitsgrad und der Thematik variieren. Werden 4 von 5 Fragen richtig beantwortet, gewinnt die Kandidatin/der Kandidat.

Hier die wichtigsten Spielregeln:

1. Es werden 5 Fragen gestellt.
2. Eine Frage darfst Du falsch beantworten, bei mindestens 4 richtigen Antworten gewinnst Du.
3. Sobald die Frage fertig gestellt ist, hast Du 3 Sekunden Zeit, um zu antworten (Du musst innerhalb der 3 Sekunden Deine Antwort beginnen, damit es zählt.).
4. Wird eine Frage nicht beantwortet, gilt sie als falsch.
5. Beantwortest Du zwei Fragen falsch, ist das Spiel vorbei.

4. Die Gewinne werden den Gewinner*innen von Dritten (Preisspender: Beko Grundig Deutschland GmbH), nicht vom Hessischen Rundfunk bereitgestellt. Der Hessische Rundfunk übernimmt keine Haftung für die Beschaffenheit des jeweiligen Gewinns, insbesondere nicht auf Schadensersatz oder hinsichtlich sonstiger Ansprüche wegen Rechts- oder Sachmängeln.


5. Der Gewinn ist nur gültig, wenn YOU FM Strategie & Entwicklung diese von der/dem Gewinnenden unterschriebenen allgemeinen Teilnahmebedingungen vorliegen.

6. Eine Barauszahlung oder eine Auszahlung in Sachwerten des Gewinns sowie die Übertragung des Gewinns auf eine andere Person sind nicht möglich.

7. Eine nur vermittelte Teilnahme am Gewinnspiel unter Einsatz von Internet-Gewinnspiel-Suchmaschinen ist ausgeschlossen. Da diese die Plattform des Hessischen Rundfunks stark behindern, behält sich der Hessische Rundfunk die Möglichkeit einer Sperre gegen solche Internet-Gewinnspiel-Suchmaschinen vor.

8. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären sich die Teilnehmer*innen einverstanden, dass der Hessische Rundfunk die von ihnen angegebenen personenbezogenen Daten zum Zwecke und für die Dauer der Durchführung des Gewinnspiels verarbeitet. Der Hessische Rundfunk wird diese Daten vertraulich behandeln und nicht unberechtigt an Dritte weitergeben oder für Werbezwecke nutzen. In diesem Gewinnspiel werden die Daten der Gewinner*innen an den Gewinnstifter Beko Grundig Deutschland GmbH zur Abwicklung des Gewinns weitergegeben. Die Einwilligung zu der vorstehenden Datenverarbeitung kann jederzeit durch die Teilnehmer*innen widerrufen werden. Sie können außerdem die Berichtigung, Löschung oder Sperrung der Daten verlangen. Darüber hinaus steht ihnen das Recht auf Auskunft über die von ihnen gespeicherten Daten zu. Es gelten die Datenschutzbestimmungen des Hessischen Rundfunks, die unter https://www.hr.de/datenschutz/index eingesehen werden können. Darin enthalten sind sämtliche Informationen nach Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Den/die Datenschutzbeauftragten des Hessischen Rundfunks erreichen die Teilnehmer*innen unter datenschutz@hr.de.

9. Der Hessische Rundfunk verpflichtet sich, im Hinblick auf die gespeicherten Daten aller Teilnehmer*innen die datenschutz- und medienrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.

10. Die Teilnehmer*innen und Gewinner*innen können in den Online-Angeboten, in Print, im Fernsehen und Hörfunk mit Bild und Ton – jeweils mit vollem Namen und Wohnort – veröffentlicht werden. Die Teilnehmer*innen und Gewinner*innen erklären sich damit einverstanden, dass das aufgenommene Ton- und Bildmaterial im Zusammenhang mit der Darstellung der Aktion zeitlich, örtlich und inhaltlich uneingeschränkt im Ganzen und in Teilen unentgeltlich vervielfältigt, verbreitet, ausgestrahlt und öffentlich zugänglich gemacht werden darf. Der Hessische Rundfunk ist berechtigt, die ihm übertragenen Rechte ganz oder teilweise zum Zwecke der Berichterstattung über das Gewinnspiel auch auf Dritte (insbesondere andere Medienunternehmen) zu übertragen.

11. Mitarbeiter*innen des Hessischen Rundfunks, deren Angehörige, die am Gewinnspiel beteiligten Preisstifter*innen und deren jeweilige Angehörige sowie alle mit der Durchführung der Aktion beschäftigten Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Angehörige in diesem Sinne sind Ehegatten, Lebenspartner*innen und Partner*innen nichtehelicher Lebensgemeinschaften, Eltern, Kinder und Enkelkinder des/der Mitarbeiter*in bzw. der vorgenannten Partner*innen, Geschwister des/der Mitarbeiter*in bzw. der vorgenannten Partner*innen und Ehegatten, Kinder und Eltern der Geschwister.

12. YOU FM Strategie & Entwicklung behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen zu ändern.

13. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.