Teilnahmebedingungen

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel werden die folgenden Teilnahmebedingungen für die Programmaktion „Die YOU FM Wellness Weeks“ vom 13.11.2023 bis 01.12.2023 akzeptiert:

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1. Die Teilnehmer*innen müssen das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

2. Der Gewinn beinhaltet:

Einen Gutschein über zwei Übernachtungen für zwei Personen in einem von YOU FM festgelegten Göbel-Hotel, inklusive Frühstück und Abendessen sowie der Nutzung des Spa-Bereichs.

An- und Abreise sowie sonstige Verpflegung sind nicht im Gewinn enthalten. Hotel-Nebenkosten wie Minibar, Zimmerservice, Pay-TV, Telefon, etc. sowie hotelspezifische Wellnessangebote werden ebenfalls nicht übernommen.

Dieser Gutschein ist bis 31.12.2024 einlösbar. Zur Vereinbarung des individuellen Reisezeitraumes muss der/die Gewinner*in das entsprechende Hotel eigenständig kontaktieren und sich nach dessen Verfügbarkeiten richten. Feiertage und Events sind ausgeschlossen.

3. Spielgestaltung:

Sobald in YOU FM der Sauna-Sound mit dem Aufruf zwischen zwei Songs auftaucht, kann unter 0171 655 30 40 angerufen werden. Der/die Anrufer*in, der/die es On Air schafft, gewinnt.

4. Die Gewinne werden den Gewinner*innen von Dritten (Preisspender: Göbel GbR), nicht vom Hessischen Rundfunk bereitgestellt. Der Hessische Rundfunk ist nicht Reiseveranstalter oder -vermittler. Der Hessische Rundfunk übernimmt keine Haftung für die Beschaffenheit des Gewinns und haftet den Gewinnern und deren Begleitung/en nicht auf Erfüllung sowie für mögliche Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden, die durch die Teilnahme an der Reise entstehen können, sowie für etwaige Reisemängel. Die Gewinner*innen und deren Begleitungen nehmen an den Reisen auf eigene Gefahr teil.

5. Der Gewinn ist nur gültig, wenn YOU FM Strategie & Entwicklung diese von der/dem Gewinnenden unterschriebenen allgemeinen Teilnahmebedingungen vorliegen. Mit der Unterschrift des/der Gewinnenden gelten die allgemeinen Teilnahmebedingungen auch für die Begleitperson als akzeptiert.

6. Der Gewinn verfällt, wenn der/die Gewinner*in die Reise nicht antreten kann. Eine Barauszahlung oder eine Auszahlung in Sachwerten des Gewinns sowie die Übertragung

des Gewinns auf eine andere Person sind nicht möglich. Sollte ein/eine Gewinner*in nicht reisen können, sind eventuell anfallende Gebühren vom/von der Gewinner*in zu tragen.

7. Eine nur vermittelte Teilnahme am Gewinnspiel unter Einsatz von Internet-Gewinnspiel-Suchmaschinen ist ausgeschlossen. Da diese die Plattform des Hessischen Rundfunks stark behindern, behält sich der Hessische Rundfunk die Möglichkeit einer Sperre gegen solche Internet-Gewinnspiel-Suchmaschinen vor.

8. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären sich die Teilnehmer*innen einverstanden, dass der Hessische Rundfunk die von ihnen angegebenen personenbezogenen Daten zum Zwecke und für die Dauer der Durchführung des Gewinnspiels verarbeitet. Der Hessische Rundfunk wird diese Daten vertraulich behandeln und nicht unberechtigt an Dritte weitergeben oder für Werbezwecke nutzen. In diesem Gewinnspiel werden die Daten der Gewinner*innen an den Gewinnstifter Göbel GbR zur Abwicklung des Gewinns weitergegeben.

Die Einwilligung zu der vorstehenden Datenverarbeitung kann jederzeit durch die Teilnehmer*innen widerrufen werden. Sie können außerdem die Berichtigung, Löschung oder Sperrung der Daten verlangen. Darüber hinaus steht ihnen das Recht auf Auskunft über die von ihnen gespeicherten Daten zu. Es gelten die Datenschutzbestimmungen des Hessischen Rundfunks, die unter https://www.hr.de/datenschutz/index eingesehen werden können. Darin enthalten sind sämtliche Informationen nach Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Den/die Datenschutzbeauftragten des Hessischen Rundfunks erreichen die Teilnehmer*innen unter datenschutz@hr.de.

9. Der Hessische Rundfunk verpflichtet sich, im Hinblick auf die gespeicherten Daten aller Teilnehmer*innen die datenschutz- und medienrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.

10. Die Teilnehmer*innen und Gewinner*innen können in den Online-Angeboten, in Print, im Fernsehen und Hörfunk mit Bild und Ton – jeweils mit vollem Namen und Wohnort – veröffentlicht werden. Die Teilnehmer*innen und Gewinner*innen erklären sich damit einverstanden, dass das aufgenommene Ton- und Bildmaterial im Zusammenhang mit der Darstellung der Aktion zeitlich, örtlich und inhaltlich uneingeschränkt im Ganzen und in Teilen unentgeltlich vervielfältigt, verbreitet, ausgestrahlt und öffentlich zugänglich gemacht werden darf. Der Hessische Rundfunk ist berechtigt, die ihm übertragenen Rechte ganz oder teilweise zum Zwecke der Berichterstattung über das Gewinnspiel auch auf Dritte (insbesondere andere Medienunternehmen) zu übertragen.

11. Mitarbeiter*innen des Hessischen Rundfunks, deren Angehörige, die am Gewinnspiel

beteiligten Preisstifter*innen und deren jeweilige Angehörige sowie alle mit der Durchführung der Aktion beschäftigten Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Angehörige in diesem Sinne sind Ehegatten, Lebenspartner*innen und Partner*innen nichtehelicher Lebensgemeinschaften, Eltern, Kinder und Enkelkinder des/der Mitarbeiter*in bzw. der vorgenannten Partner*innen, Geschwister des/der Mitarbeiter*in bzw. der vorgenannten Partner*innen und Ehegatten, Kinder und Eltern der Geschwister.

12. YOU FM Strategie & Entwicklung behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen zu ändern.

13. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Quelle: YOU FM