Gilt das Gesetz überhaupt für mich?
Ja, alle Jugendlichen und Kinder in Deutschland fallen unter die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Dabei ist es egal, welche Staatsbürgerschaft Ihr habt oder ob Ihr Euch für immer oder nur für eine begrenzte Zeit hier aufhaltet. Definiert wird das Ganze so: Wer unter 14 Jahre alt ist, gilt als Kind. Wer älter als 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist, zählt zu den Jugendlichen. Ab 18 seid Ihr Erwachsene. Euer Alter müsst Ihr an Punkten, die das Jugendschutzgesetz betreffen (z.B. Einlass zu einer öffentlichen Veranstaltung, Kauf von Alkohol), nachweisen können.