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Jugendschutzgesetz

Wie lang darf ich ausgehen?

Bis zu welcher Uhrzeit darf ich in die Disco? Was nützt ein Erwachsener als Begleitung? Und wie funktioniert das mit dem "Muttischein"? Wir beantworten die häufigsten Fragen zum Thema Ausgehen.

Wozu gibt es das Jugendschutzgesetz?

Das Jugendschutzgesetz soll Kinder und Jugendliche vor Gefahren und negativen Einflüssen in der Öffentlichkeit schützen. Das Gesetz regelt z.B. Fragen zum Aufenthalt in Diskotheken oder Altersfreigaben bei Filmen, Alkohol und Tabak.
 

Gilt das Gesetz überhaupt für mich?

Ja, alle Jugendlichen und Kinder in Deutschland fallen unter die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Dabei ist es egal, welche Staatsbürgerschaft Ihr habt oder ob Ihr Euch für immer oder nur für eine begrenzte Zeit hier aufhaltet. Definiert wird das Ganze so: Wer unter 14 Jahre alt ist, gilt als Kind. Wer älter als 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist, zählt zu den Jugendlichen. Ab 18 seid Ihr Erwachsene. Euer Alter müsst Ihr an Punkten, die das Jugendschutzgesetz betreffen (z.B. Einlass zu einer öffentlichen Veranstaltung, Kauf von Alkohol), nachweisen können.
 

Darf ich mit 14 in die Disco?

Nein. Öffentliche Tanzveranstaltungen dürft Ihr unter 16 Jahren gar nicht besuchen - es sei denn, Ihr seid mit Euren Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person unterwegs. In den meisten Bars, Clubs und Diskotheken gilt für Jugendliche unter 16 ein generelles Einlassverbot, in der Regel sogar für alle unter 18.
 

Was genau sind "öffentliche Tanzveranstaltungen"?

Wenn das Tanzen auf einer Veranstaltung im Vordergrund steht und diese für alle zugänglich ist, handelt es sich um eine öffentliche Tanzveranstaltung. Das ist etwa bei Clubs und Diskotheken immer der Fall. Aber auch andere Veranstaltungen können dazu zählen, egal ob sie drinnen oder im Freien stattfinden.

Veranstaltungen nur für geladene Gäste (zum Beispiel private Geburtstagspartys) sind keine öffentlichen Tanzveranstaltungen. Hier gelten die Beschränkungen des Jugendschutzgesetzes nicht. Wird die Veranstaltung im Laufe des Abends dann aber doch noch für alle zugänglich gemacht, gilt sie ab diesem Zeitpunkt wieder als öffentlich – und dann muss wieder auf Euer Alter geachtet werden.
 

Ich bin 16. Was darf ich jetzt?

Ab 16 Jahren dürft Ihr bis 24 Uhr auf öffentlichen Tanzveranstaltungen feiern. Voraussetzung: Der Veranstalter lässt Euch rein. Der hat nämlich das Hausrecht über seinen Laden und kann selbst entscheiden, wer reinkommt. Um 24 Uhr müsst Ihr die Veranstaltung verlassen. Länger dürft Ihr nur mit Euren Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person unterwegs sein. Wenn Ihr eine öffentliche Tanzveranstaltung ohne Eure Eltern nach 24 Uhr besuchen wollt, ist das in Ausnahmefällen mit einem "Muttischein" möglich - allerdings nur, wenn der Veranstalter das auch gestattet.
 
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Was ist der "Muttischein"?

Einige Veranstalter und Diskotheken-Betreiber bieten ein Formular an, mit dem Ihr auf ihren Partys auch nach Mitternacht bleiben dürft, selbst wenn Ihr noch nicht 18 seid. Auf diesem Muttischein muss eine erziehungsbeauftragte Person die Verantwortung für Euch übernehmen und das auch per Unterschrift versichern. Eure Eltern müssen damit natürlich einverstanden sein und den Schein ebenfalls unterzeichnen. Der Muttischein muss auf Nachfrage vorgezeigt werden und wird vom Veranstalter überprüft. Er kann sich die Richtigkeit sogar über einen Anruf bei Euren Eltern versichern lassen.

Wichtig: Der Schein gilt nur, wenn die erziehungsbeauftragte Person mit Euch zusammen unterwegs ist. Und: Der Muttischein muss nicht akzeptiert werden. Er ist generell eine Ausnahmeregelung und gilt nicht bei jeder Veranstaltung.
 

Was ist eine "erziehungsbeauftragte Person"?

Eine erziehungsbeauftragte Person kann jeder über 18 sein, der aufgrund einer mündlichen oder schriftlichen Vereinbarung mit Euren Sorgeberechtigten (in der Regel Eltern) für eine bestimmte Zeit die Verantwortung für Euch übernehmen kann, wenn Ihr selbst noch unter 18 seid. Der Erziehungsbeauftragte übernimmt die Beaufsichtigungspflicht und muss zu jeder Zeit genau wissen, wo Ihr Euch aufhaltet. Er ist demnach auch dafür verantwortlich, dass Ihr wohlbehalten zu Euren Eltern zurück kommt.
 

Wann muss ich heim, wenn meine Eltern dabei sind?

Wenn Ihr mit Euren Eltern oder Erziehungsbeauftragten unterwegs seid, gibt es für Euch keine zeitlichen Beschränkungen.
 

Wieso darf ich in manche Discos nicht mal vor 22 Uhr?

Selbst 17-jährige dürfen zu manchen öffentlichen Veranstaltungen nicht gehen - auch nicht vor 22 Uhr. Die zuständige Behörde kann bei jeder öffentlichen Veranstaltung spezielle Vorgaben anordnen oder den Aufenthalt für Kinder und Jugendliche beschränken oder sogar ganz verbieten, wenn bei der Veranstaltung die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen für möglich gehalten wird. Das gilt für alle unter 18-jährigen. Der Ausweg: Nehmt Eure Eltern mit!
 

Darf ein Veranstalter bestimmen, dass man erst ab 21 auf seine Party darf?

Ja. Der Veranstalter hat immer das Recht, sich seine Gäste selbst auszusuchen. Wenn er nur ältere Besucher einlassen will, ist das seine Sache.
 
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Was ist mit Konzerten? Dürfen da auch Jugendliche hingehen?

Meistens schon. Konzerte und Festivals zählen in der Regel nicht zu öffentlichen Tanzveranstaltungen, weil es da nicht hauptsächlich ums Tanzen geht. Aber Achtung: Technofestivals sind eindeutig auf Tanzen ausgelegt! Die zuständigen Behörden dürfen aber auch für Konzerte und Festivals Alters- und Zeitbegrenzungen anordnen – also am besten fragt Ihr beim Veranstalter nach, bevor Ihr die Tickets kauft, ob es für das Konzert Eurer Lieblingsband spezielle Beschränkungen gibt.
 
Redaktion: joeh / vau
Bilder: © YOU FM (3)
Letzte Aktualisierung: 29.08.2012, 11:23 Uhr